Rechte-Hand-Regel

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Grundsätzlich ist zwischen zwei Rechte-Hand-Regeln zu unterscheiden, die sich auf jeweils unterschiedliche Anwendungsfälle beziehen.

Rechte-Hand-Regel I

Die Rechte-Hand-Regel I wird auch als Rechtsschraubenregel bezeichnet. Sie wird zur Bestimmung der Richtung des magnetischen Feldes eines stromdurchflossenen Leiters verwendet: Umfasst man den Leiter mit der rechten Hand derart, dass der Daumen in die technische Stromrichtung zeigt, so zeigen die Finger die Richtung des zugehörigen magnetischen Feldes an.

Rechte-Hand-Regel I Rechte-Hand-Regel I


Darüber hinaus findet die Regel bei der Integration entlang der Kontur C einer Fläche A Anwendung. Dieser Fall tritt zum Beispiel beim Oersted'schen Gesetz auf. Dieses besagt, dass die Summe der Ströme I_k, die durch eine Fläche treten, gerade gleich der Integration der durch diese Ströme hervorgerufenen magnetischen Feldstärke \vec{\textbf{H}} entlang der geschlossenen Kontur ist:

Durchflutungsgesetz 
\oint_C \vec{\textbf{H}}\cdot\mathrm{d}\vec{\textbf{s}} = \sum_k I_k = I_1+I_2-I_3

Die Integrationsrichtung und die Zählrichtung der Ströme sind also gemäß der Rechten-Hand-Regel I miteinander verknüpft. Dieselbe Vorgehensweise gilt zum Beispiel auch für das aus dem Oersted'schen Gesetz ableitbare Durchflutungsgesetz oder aber für die Zählrichtung des magnetischen Flusses bei der Anwendung des Induktionsgesetzes.

Rechte-Hand-Regel II

  • Drei-Finger-Regel
  • Koordinatensysteme (Rechtssystem)
  • Lorentzkraft