Rechte-Hand-Regel: Unterschied zwischen den Versionen
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==Rechte-Hand-Regel II== | ==Rechte-Hand-Regel II== |
Version vom 21. August 2012, 13:48 Uhr
Grundsätzlich ist zwischen zwei Rechte-Hand-Regeln zu unterscheiden, die sich auf jeweils unterschiedliche Anwendungsfälle beziehen.
Rechte-Hand-Regel I
Die Rechte-Hand-Regel I wird auch als Rechtsschraubenregel bezeichnet. Sie wird zur Bestimmung der Richtung des magnetischen Feldes eines stromdurchflossenen Leiters verwendet: Umfasst man den Leiter mit der rechten Hand derart, dass der Daumen in die technische Stromrichtung zeigt, so zeigen die Finger die Richtung des zugehörigen magnetischen Feldes an.
Darüber hinaus findet die Regel bei der Integration entlang der Kontur einer Fläche Anwendung. Dieser Fall tritt zum Beispiel beim Oersted'schen Gesetz auf. Dieses besagt, dass die Summe der Ströme , die durch eine Fläche treten, gerade gleich der Integration der durch diese Ströme hervorgerufenen magnetischen Feldstärke entlang der geschlossenen Kontur ist:
Die Integrationsrichtung und die Zählrichtung der Ströme sind also gemäß der Rechten-Hand-Regel I miteinander verknüpft. Dieselbe Vorgehensweise gilt zum Beispiel auch für das aus dem Oersted'schen Gesetz ableitbare Durchflutungsgesetz oder aber für die Zählrichtung des magnetischen Flusses bei der Anwendung des Induktionsgesetzes.
Rechte-Hand-Regel II
- Drei-Finger-Regel
- Koordinatensysteme (Rechtssystem)
- Lorentzkraft